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Krogmann/Heinen: Noch keine ausgewogenen Regelungen für innovative TK-Dienste

Berlin (ots)

Zu dem Kabinettsbeschluss über die
Rahmenbedingungen für TK- Dienstleistungen erklären die
Internet-Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Martina
Krogmann MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen
MdB:
Grundsätzlich sind klare Rahmenbedingungen für die Erbringung von
TK- Dienstleistungen im Interesse der Verbraucher und aller seriösen
Marktteilnehmer zu begrüßen. Es darf keinen rechtsfreien Raum für
premium-SMS und SMS-Abos geben – allerdings auch kein Sonderrecht für
den TK-Bereich.
Die Bundesregierung ist in vielen Fällen im regulatorischen
Gestrüpp gelandet: So ist zum Beispiel nicht einzusehen, warum nur im
TK- Bereich ein Abo jederzeit kündbar sein soll oder ein
Marktteilnehmer eine kostenfreie Service-Nummer anbieten muss. Der
Gesetzgeber darf TK-Unternehmen nicht mehr Pflichten auferlegen als
anderen Unternehmen auch. Gleiches Recht und gleiche Pflichten für
alle!
Typisch ist auch, dass die Differenzen innerhalb der rot-grünen
Koalition zu Formelkompromissen führen. Der Gesetzgeber drückt sich
mangels Handlungsfähigkeit um klare Regelungen: So überlässt es der
Entwurf der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
festzulegen, welche Daten in welchem Umfang in den kostenfreien
Einzelverbindungsnachweis gehören. Ausflüchte statt Rechtssicherheit
für die Unternehmen!
Rot-Grün beschert dem Verbraucher auch, was er niemals vermisst hat:
TK-Anbieter sollen verpflichtet werden, dem Endkunden auch für das
Festnetz irgendwie calling-cards anzubieten. Die Einzelheiten regelt
auch hier die Regulierungsbehörde …
Versäumt hat es die Regierung, die Problematik der immer
häufigeren spam-SMS bei dieser Gelegenheit effektiv zu regeln.
Spam-SMS müssen auch endlich eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit
werden, damit diese Belästigungen des Verbrauchers und
Diskreditierung dieses Übertragungsweges endlich verschwinden!
Es gibt noch viel zu tun, vieles muss geglättet werden, manches
muss verschwinden – der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken,
Missbräuche zu bekämpfen. Er muss sich aber davor hüten, durch die
Kodifizierung von marktüblichen Selbstverständlichkeiten bei
bestehenden Diensten die Entwicklung innovativer Dienste, auf die
diese Regelungen dann nicht angewandt werden können, zu verhindern.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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